Einträge versiegeln
Wenn ein Benutzer einem anderen Benutzer Zugriff auf einen Eintrag gewährt, so hat er dabei auch die Möglichkeit, den Zugriff zu versiegeln. Um dann erstmalig auf einen versiegelten Eintrag zugreifen zu können, muss der Benutzer, dem der Zugriff gewährt wurde, die Genehmigung einer autorisierten Person einholen. Ansonsten ist ein Zugriff nicht möglich.
Nachdem der Zugriff auf einen Eintrag durch einen Benutzer einem anderen Benutzer entsprechende gewährt wurde, klickt er auf Weiter und gelangt anschließend zum versiegelten Zugriff.
Wenn Sie ein Objekt versiegeln möchten, so klicken Sie entsprechende Option an. Zusätzlich müssen Sie nun eine oder auch mehrere Personen angeben, die dem Benutzer, dem ein Zugriff gewährt wurde, eine Genehmigung erteilen. Klicken Sie abschließend auf Fertigstellen, wenn Sie alle nötigen Angaben gemacht haben.
HINWEIS: Nur Benutzer mit Admin-Rechten können Genehmigungen für versiegelte Einträge bzw. Ordner erteilen.
Der Benutzer, dem der Zugriff auf einen versiegelten Eintrag gewährt wurde, kann sich anschließend mit seinen Zugangsdaten am Enterprise Server anmelden. Er sieht dann die Datenbank, in der der Eintrag oder der Ordner enthalten ist, auf den er (temporär) Zugriff erhalten hat. Wichtig ist dabei, dass er nur die Objekte innerhalb der Datenbank sehen kann, auf die ihm auch tatsächlich der Zugriff gewährt wurde - andere Objekte sind für ihn nicht sichtbar.
Per Doppelklick auf den entsprechenden Eintrag, kann der Benutzer nun eine Genehmigung beantragen. Hierzu muss er einen Zugriffsgrund angeben und anschließend auf Genehmigung anfordern klicken.
Eine dazu autorisierte Person muss nun zunächst die Genehmigung erteilen. Dies erfolgt im Server-Manager. Wenn Sie nähere Informationen hierzu erhalten möchten, so lesen Sie bitte die Dokumentation zum Enterprise Server.
Wurde die Genehmigung erteilt, so kann der Benutzer erneut einen Doppelklick auf das entsprechende Objekt ausführen. Er wird dann gefragt, ob er sicher ist, dass das Siegel gebrochen und auf den Eintrag zugegriffen werden soll. Über Siegel brechen kann das Siegel gebrochen und der Eintrag anschließend, je nach gewährten Zugriffsrechten, geöffnet bzw. bearbeitet oder genutzt werden.
HINWEIS: Der Siegelstatus kann jederzeit von einer autorisierten Person wieder geändert werden. So kann beispielsweise ein gebrochenes Siegel erneut zurückgenommen und ein Eintrag mit einem neuen Siegel versehen werden. In diesem Fall ist dann eine erneute Genehmigung erforderlich, damit der Benutzer wieder auf den Eintrag zugreifen kann. Der Vorgang wiederholt sich in dem Fall dann wie oben beschrieben.
Siehe auch: Zugriff auf Einträge gewähren
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