Endbenutzer-Lizenzbedingungen für Password Depot

Stand 05/2020

Die vorliegenden Endbenutzer-Lizenzbedingungen (im Folgenden kurz „Lizenzbedingungen“) beschreiben jene Nutzungsrechte, die Sie beim Kauf einer Lizenz für die Standardsoftware „Password Depot“ (im Folgenden kurz „Software“) der Firma AceBIT GmbH, 64283 Darmstadt, Deutschland, eingetragen beim Amtsgericht Darmstadt unter der Handelsregisternummer HRB 33038, im Folgenden kurz „AceBIT“, erwerben. Auch wenn Sie die Software nicht bei AceBIT direkt, sondern bei einem Dritten erworben haben, kann dieser Dritte Ihnen keine von diesen Lizenzbedingungen abweichende Nutzungsrechte einräumen, da AceBIT seine Software nur auf Basis der vorliegenden Lizenzbedingen verkauft. Jede von diesen Lizenzbedingungen abweichende Nutzung bedarf der ausdrücklichen, vorherigen, schriftlichen Autorisierung durch AceBIT.

1. Erwerb von Nutzungsrechten 

(1) Sie erwerben die in diesen Lizenzbedingungen beschriebenen Nutzungsrechte, wenn Sie die Software bei einer zum Verkauf berechtigten Stelle erwerben.

(2) Bei Installation der Software werden Sie aufgefordert, die vorliegenden Lizenzbedingungen als Zeichen Ihrer Kenntnisnahme und Ihres Einverständnisses mit den Regelungsinhalten der Lizenzbedingungen zu akzeptieren. Sollten Sie die Lizenzbedingungen zu diesem Zeitpunkt erstmalig zur Kenntnis nehmen und sollten Sie mit deren Inhalten nicht einverstanden sein, dürfen Sie die Software nicht verwenden. In diesem Fall müssen Sie jede Nutzung der Software einstellen und alle etwaigen Kopien so löschen, dass eine Wiederherstellung unmöglich ist. Setzen Sie sich sodann mit der verkaufenden Stelle in Verbindung, um die Software zurückzugeben und eine Erstattung des Kaufpreises nach den Verkaufsbedingungen der verkaufenden Stelle abzustimmen.

2. Autorisierung und Aktivierung

(1) Zum Schutz der Software vor nicht autorisierter Nutzung ist die Software mit einem Lizenzschlüssel versehen, welcher zur Freischaltung verwendet werden muss. Bis zur Freischaltung ist nur eine eingeschränkte Nutzung möglich.

(2) Kaufen Sie die Software direkt bei AceBIT, erhalten Sie nach Vertragsschluss auch die zur Freischaltung der von Ihnen erworbenen Nutzungsrechte erforderlichen Lizenzschlüssel per E-Mail.

(3) Die von Ihnen im Rahmen des Bestellvorgangs an AceBIT übersandten Kontaktdaten werden von AceBIT ausschließlich für die Lizenzschlüssel-Verwaltung erhoben und verwendet. Weitere Einzelheiten zum Umgang von AceBIT mit Ihren Kontaktdaten finden Sie in der Datenschutzerklärung von AceBIT.

3. Nutzungsbefugnisse

(1) Mit Erwerb des Rechts auf Nutzung der Software erhalten Sie das nicht ausschließliche Recht, die von Ihnen gekaufte Software im Objektcode nebst der dazu von AceBIT herausgegebenen Benutzerdokumentation dauerhaft für eigene Zwecke zu nutzen. Soweit Sie die Software im Namen und im Auftrag einer juristischen Person kaufen, erwerben Sie die hier beschriebenen Nutzungsrechte im Namen und im Auftrag jener juristischen Person und nicht für sich persönlich.

(2) Das Recht zur Nutzung ist auf die gekaufte Anzahl Clients und im Falle des zusätzlichen Kaufs einer Enterprise Server-Lizenz auf die gekaufte Anzahl Benutzerkonten beschränkt. Die Hinzufügung weiterer Clients und Benutzerkonten erfordert den vorherigen Kauf weiterer Lizenzen für die gewünschte Anzahl Clients bzw. Benutzerkonten bei einer zum Verkauf solcher Lizenzen berechtigten Stelle.

(3) Das Recht auf Nutzung schließt das Recht ein, die Software auf der vereinbarten Anzahl Clients und im Falle des Kaufs einer Enterprise Server-Lizenz auf die vereinbarte Anzahl Server zu installieren und dort zum Zwecke der Ausübung der vereinbarten Nutzung zu laden, anzuzeigen und ablaufen zu lassen. Darüber hinaus sind Sie berechtigt, die zur Absicherung des ordnungsgemäßen Betriebs der Software erforderlichen Sicherungskopien der Software zu fertigen und für die erforderliche Dauer aufzubewahren. Sicherungskopien dienen ausschließlich der Wiederherstellung verlorener Daten und/oder Programmteile und dürfen ansonsten nicht genutzt werden. Bei der Erstellung von Sicherungskopien sind die auf und in der Software enthaltenen Schutzrechtsvermerke und sonstigen Herstellerangaben, wie z. B. Copyrightvermerke, Programmidentifikationsnummern oder Seriennummern, in unveränderter Form zu übernehmen. Werden die Sicherungskopien auf Datenträgern erstellt und aufbewahrt, so ist jede Sicherungskopie zusätzlich als Sicherungskopie zu kennzeichnen.

(4) Das Recht zur Nutzung der Software umfasst nicht das Recht, die Software zu vermieten, zu verleihen oder drahtgebunden oder drahtlos Dritten zugänglich zu machen oder öffentlich wiederzugeben. Hiervon unberührt bleibt das Recht einer juristischen Person, die die Software im eigenen Namen und auf eigene Rechnung gekauft hat, die gekaufte Anzahl Clients und im Falle des Kaufs einer Enterprise Server-Lizenz die gekaufte Anzahl Benutzerkonten Arbeitnehmern für die internen Arbeitszwecke der betreffenden juristischen Person zu überlassen und zugänglich zu machen.

(5) Sie sind nicht berechtigt, die Software zu bearbeiten oder in sonstiger Weise zu verändern. Hiervon unberührt bleibt Ihr Recht auf Fehlerberichtigung gemäß § 69d Abs. 1 Urheberrechtsgesetz. Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass solche Fehlerberichtigungsmaßnahmen zu Störungen in der Software führen können, wenn diese nicht fachmännisch ausgeübt werden.

(6) Sie sind nicht berechtigt, den Objektcode der Software zu dekompilieren oder durch andere technische Maßnahmen in Quellcode zu übersetzen. Hiervon unberührt bleibt das Recht zur Dekompilierung des Quellcodes der Software nach § 69e Urheberrechtsgesetz, wenn dies für Sie unerlässlich ist, um die notwendigen Schnittstelleninformationen der Software zu erhalten, die erforderlich sind, um die Software mit einer anderen, unabhängig geschaffenen Software zu verbinden, und die benötigten Schnittstelleninformationen nicht ohne Weiteres (z. B. über die Benutzerdokumentation, auf Anfrage bei AceBIT per E-Mail oder über die Webseite www.password-depot.de) für Sie zugänglich sind.

(7) Soweit Sie die von Ihnen erworbenen Nutzungsrechte an der Software weiterverkaufen möchten, geht das nur unter Aufgabe aller Nutzungsrechte an der Software, die Gegenstand der zu verkaufenden Nutzungsrechte ist. Eine Abspaltung und der Weiterverkauf einzelner Benutzerkonten einer Enterprise Server-Lizenz ist nicht zulässig. Mit dem Datum des Weiterverkaufs müssen Sie sämtliche Nutzung der Software, die Gegenstand des Weiterverkaufs ist, einstellen und die Software auf allen Speichermedien, auf denen die Software zuvor gespeichert war, so löschen, dass eine Wiederherstellung unmöglich ist. Diese Löschungspflicht umfasst auch sämtliche Kopien der Software, die Gegenstand des Weiterverkaufs ist, mit Ausnahme jener Kopie, die Sie an den Käufer der Nutzungsrechte zum Zwecke der Übertragung weitergeben. Damit der Käufer die Software erneut installieren kann, muss er sich registrieren. Hierzu gelten die in den vorstehenden Regelungsziffern 1 Abs. 2 und 2 Abs. 2 und 3 beschriebenen Verfahrensweisen entsprechend.

4. Rechtsvorbehalt

Mit Kauf der Software erhalten Sie nur die in diesen Lizenzbedingungen beschriebenen Nutzungsbefugnisse an der Software. Im Übrigen bleiben alle Rechte an der Software ausschließlich AceBIT und seinen etwaigen Lizenzgebern vorbehalten.

5. Sach- und Rechtsmängel

(1) AceBIT haftet Ihnen gegenüber für Sach- oder Rechtsmängel der Software nur, wenn Sie die Software direkt bei AceBIT gekauft haben. Ansonsten müssen Sie sich bei etwaigen Ansprüchen wegen Sach- oder Rechtsmängel der Software an jene Stelle wenden, bei der Sie die Software gekauft haben.

(2) Die Haftung von AceBIT für Sach- oder Rechtsmängel ist generell ausgeschlossen, wenn ein Mangel darauf beruht, dass Sie die Software abweichend von den Beschreibungen in der zur Software gehörigen Benutzerdokumentation installiert oder verwendet haben. Ferner haftet AceBIT nicht für Mängel, die durch Fehler der Hard- oder Softwareumgebung der Software entstehen.

(3) Die Software ist für die Verwendung innerhalb des Gebiets der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum bestimmt. AceBIT haftet nicht für Rechtsmängel, die darauf beruhen, dass die Software außerhalb dieses Gebiets eingesetzt wird.

(4) Soweit AceBIT Ihnen gegenüber für Sachmängel haftet, sind Sie verpflichtet, etwaige Sachmängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung in einer für AceBIT reproduzierbaren Form zu melden.

(5) Nutzen Sie die Software in Ausübung ihrer gewerblichen Tätigkeit, so sind etwaige Mängelansprüche gegen AceBIT ausgeschlossen, wenn Sie die Software und die Benutzerdokumentation nach Erhalt nicht unverzüglich auf etwaige offensichtlichen Mängel untersuchen und der von Ihnen geltend gemachte Mangel bei einer solchen Untersuchung erkennbar gewesen wäre. Dasselbe gilt, wenn sich ein solcher Mangel später zeigt und Sie es unterlassen, den betreffenden Mangel unverzüglich nach Entdeckung an AceBIT zu melden.

(6) Soweit AceBIT Ihnen gegenüber zur Nacherfüllung verpflichtet ist, kann AceBIT einen Sach- oder Rechtsmangel auch dadurch beseitigen, dass AceBIT Ihnen telefonische Anweisungen dazu erteilt, wie Sie einen über unsere Webseite www.password-depot.de zum Zwecke der Mängelbeseitigung bereitgestellten Patch oder ein über diese Webseite zur Mängelbeseitigung bereitgestelltes Update (neue Version, bei denen sich nur die Nebenversions- oder Revisionsnummer ändert z. B. von Version 10.1.0 auf 10.2.0 oder 10.1.1 auf 10.1.2) oder Upgrade (neue Version, bei der sich die Hauptversionsnummer ändert z.B. von 9.1.0 auf 10.0.0) herunterladen und installieren können, vorausgesetzt, der betreffende Mangel wird durch diese Maßnahme beseitigt. Unterlassen Sie die Installation des Patches, Updates oder Upgrades, obwohl dadurch der Mangel beseitigt würde, wird AceBIT von seiner Pflicht zur Nacherfüllung frei.

(7) Erfordert die Analyse oder Beseitigung eines Mangels, zu dessen Beseitigung AceBIT Ihnen gegenüber verpflichtet ist, dass AceBIT Zugriff oder Zugang zu den Computern bekommt, auf denen die mangelhafte Software installiert ist, so wird der Kunde AceBIT einen solchen Zugriff oder Zugang gewähren und alle auf seiner Seite notwendigen Maßnahmen ergreifen.

(8) Soweit Sie die Software in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeiten erworben haben, verjähren etwaige Sach- oder Rechtsmängelansprüche, die Sie gem. vorstehendem Absatz 1 gegen AceBIT haben, innerhalb eines Jahres nach Lieferung der Software. Dies gilt jedoch nicht, wenn Ihre Ansprüche darauf beruhen, dass AceBIT eine Ihnen gegenüber abgegebene Garantie im Sinne des § 443 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) verletzt hat, wenn AceBIT Ihnen gegenüber einen Mangel arglistig verschweigt oder wenn AceBIT den durch den Mangel verursachten Schaden auf Grund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung verursacht hat. Darüber hinaus gilt die Beschränkung der Verjährungsfrist auf ein Jahr auch nicht für solche Ansprüche, für die AceBIT Ihnen gegenüber nach dem Produkthaftungsgesetz haftet. Bei Downloadlieferung gilt die Software als geliefert, wenn AceBIT Ihnen den Downloadlink und den zur Aktivierung der Software erforderlichen Lizenzschlüssel übermittelt hat. Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben zur Software auf unserer Webseite www.password-depot.de oder in sonstigen öffentlichen Äußerungen von AceBIT, insbesondere in Werbematerialien, begründen keine Beschaffenheitsvereinbarungen. Es gelten ausschließlich die Beschreibungen und Angaben in der zur Software gehörigen Benutzerdokumentation und die hierzu zwischen Ihnen und AceBIT ergänzend getroffenen, schriftlichen Absprachen als vereinbarte Beschaffenheit. Eine Garantiezusage im Sinne von § 443 BGH ist hierin jedoch nicht enthalten.

6. Haftung

(1) Soweit AceBIT Ihnen gegenüber auf Schadensersatz oder auf den Ersatz nutzloser Aufwendungen haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist diese Haftung von AceBIT unbeschränkt, nur - bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, - bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit sowie - bei Schäden, die aus der Verletzung einer von AceBIT Ihnen gegenüber abgegebenen Garantie im Sinne des § 443 BGB entstehen.

(2) Soweit AceBIT Ihnen gegenüber für leichte Fahrlässigkeit haftet, besteht eine Haftung von AceBIT abgesehen von den im vorstehenden Absatz 1 aufgezählten Fällen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des zwischen Ihnen und AceBIT bestehenden Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen.

(3) AceBIT schuldet bei der Erstellung der Software und im Falle der Durchführung eines zwischen Ihnen und AceBIT direkt geschlossenen Kaufvertrages über die Software die branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung eines Verschuldens von AceBIT ist zu berücksichtigen, dass Software nicht für alle in der Praxis evtl. vorkommenden Anwendungssituationen fehlerfrei entwickelt werden kann.

(4) Soweit AceBIT hiernach für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist diese Haftung außer in den in vorstehendem Absatz 1 aufgelisteten Fällen auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens begrenzt, mit dessen Entstehung bei Abschluss des Kaufvertrages zwischen Ihnen und AceBIT typischerweise gerechnet werden muss.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkung zu Gunsten von AceBIT gelten auch zu Gunsten der Organe und Erfüllungsgehilfen von AceBIT im Falle einer eigenen, persönlichen Haftung gegenüber Ihnen.

7. Exportkontrolle

(1) Soweit Sie die Software berechtigterweise an Dritte weitergeben, müssen Sie die jeweils maßgeblichen Vorschriften des nationalen und internationalen Exportkontrollrechts, insbesondere die Exportkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika beachten.

(2) Sofern zur Durchführung von Exportkontrollprüfungen durch Behörden oder durch AceBIT erforderlich, werden Sie nach entsprechender Aufforderung alle Informationen über den Endempfänger, den Endverbleib und den Verwendungszweck der Software unverzüglich zur Verfügung stellen.

(3) Wir stellen Ihnen auf Anfrage die Zolltarifnummern sowie alle sonstigen, für das Exportkontrollverfahren erforderlichen Herstellerinformationen zur Software zur Verfügung.

8. Updates und Upgrades

Die Lieferung von Updates oder Upgrades ist nicht Bestandteil eines Softwarekaufs, sondern setzt den Abschluss eines gesondert zu vereinbarenden Softwarepflegevertrages voraus. Hiervon unberührt bleibt das Recht von AceBIT nach vorstehender Ziffer 5 Abs. 6, Ihnen im Rahmen der Nacherfüllung ein kostenloses Update oder Upgrade zum Zwecke der Mängelbeseitigung zum Download zur Verfügung zu stellen. Sofern Sie mit AceBIT einen Softwarepflegevertrag gesondert abschließen, gelten hierfür unsere jeweils gültigen Bedingungen auf unserer Webseite www.password-depot.de/agb.htm.

9. Testlizenz

(1) Soweit AceBIT Ihnen eine Testlizenz für die kostenlose Nutzung der Software gewährt, erfolgt die Bereitstellung und Überlassung der Software ausschließlich zu dem Zweck, zu evaluieren, ob die Software für Ihre Anforderungen zur Nutzung einer solchen Software geeignet ist. Zu diesem Testzweck gewährt Ihnen eine Testlizenz ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares auf die von AceBIT angebotene Testdauer befristets Nutzungsrecht, die Software auf Ihrem Computer zu installieren und ablaufen zu lassen.

(2) Der Funktions- und Nutzungsumfang der Software, die Sie auf Grund einer Testlizenz nutzen, ist eingeschränkt. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den Angaben auf unserer Webseite www.password-depot.de von AceBIT.

(3) Die Überlassung der Software, die Sie auf Grund einer Testlizenz nutzen dürfen, erfolgt in dem dann aktuellen Zustand der Software. AceBIT übernimmt keine Haftung dafür, dass die Software Ihren Anforderungen genügt oder fehlerfrei ist, es sei denn, AceBIT hat einen solchen Fehler vorsätzlich, grob fahrlässig oder arglistig verschwiegen.

(4) Nach Ablauf der Testdauer sind Sie verpflichtet, die Software entweder zur dauerhaften Nutzung zu kaufen oder deren Nutzung einzustellen und die Software auf dem Computer, auf dem Sie die Software getestet haben, so zu löschen, dass eine Wiederherstellung unmöglich ist. Diese Löschungspflicht umfasst auch sämtliche Kopien, die Sie von der Software möglicherweise erstellt haben.

10. Nutzung Freeware-Version

(1) Soweit AceBIT eine Freeware-Version seiner Software zum Download anbietet, erhalten Sie ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht, die Software in dem vereinbarten Umfang zu nutzen.

(2) Der Funktionsumfang der Software ist eingeschränkt und wird Ihnen ohne Haftung von AceBIT für mögliche Fehler überlassen, es sei denn, AceBIT hat einen solchen Fehler vorsätzlich, grob fahrlässig oder arglistig verschwiegen.

11. Sonstiges

(1) Von diesen Lizenzbedingungen abweichende Einkaufsbedingungen von Ihnen finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn Sie direkt bei AceBIT bestellen und AceBIT den in Ihrer Bestellung referenzierten Einkaufsbedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.

(2) Sollten einzelne Regelungen in diesen Lizenzbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch im Zweifel unberührt.

(3) Die Abtretung von Forderungen, die Sie gegenüber AceBIT auf Grund eines zwischen Ihnen und AceBIT direkt geschlossenen Softwarekaufvertrages haben und die nicht Geldforderungen sind, kann nur mit vorheriger, schriftlicher Zustimmung von AceBIT an Dritte abgetreten werden. Die erforderliche Zustimmung darf von AceBIT nicht unbillig verweigert werden.

(4) Sie dürfen Forderungen, die AceBIT Ihnen gegenüber hat, nur mit eigenen, unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen, die Sie gegenüber AceBIT haben, aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie gegenüber AceBIT nur in Bezug auf Forderungen Ihrerseits geltend machen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

(5) Änderungen und Ergänzungen zu diesen Lizenzbedingungen bedürfen der Textform gem. § 126b BGB. Dies gilt auch für die Aufhebung der Textform.

(6) Diese Lizenzbedingungen sowie die im Zusammenhang mit diesen Lizenzbedingungen stehenden Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und AceBIT unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Vorschriften des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.

(7) Bei allen Streitigkeiten, die sich zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit den vorliegenden Lizenzbedingungen ergeben sollten, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von AceBIT, wenn Sie Kaufmann im Sinne von § 1 HGB (Handelsgesetzbuch), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Kaufen Sie die Software hingegen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung für private Zwecke, die überwiegend weder einer gewerblichen noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, dann gilt der jeweils maßgebliche gesetzliche Gerichtsstand, es sei denn, Sie haben Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort nach dem Kauf der Software bei AceBIT von Deutschland ins Ausland verlegt oder Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort ist zum Zeitpunkt der Klagerhebung durch AceBIT unbekannt.

Falls Sie Fragen zu diesen Lizenzbedingungen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Sie finden unsere jeweils aktuellen Kontaktdaten auf unserer Webseite www.password-depot.de oder senden Sie uns einfach eine E-Mail an folgende Adresse: [email protected]