Endbenutzer-Lizenzbedingungen für Password Depot
Stand 10.07.2026
Die vorliegenden Endbenutzer-Lizenzbedingungen (im Folgenden kurz „Lizenzbedingungen“) beschreiben jene Nutzungsrechte, die Sie beim Kauf einer Lizenz für die Standardsoftware „Password Depot“ (im Folgenden kurz „Software“) der Firma AceBIT GmbH, 64283 Darmstadt, Deutschland, eingetragen beim Amtsgericht Darmstadt unter der Handelsregisternummer HRB 33038, im Folgenden kurz „AceBIT“, erwerben. Auch wenn Sie die Software nicht unmittelbar bei AceBIT, sondern bei einem autorisierten Vertriebspartner erwerben, richten sich die von AceBIT eingeräumten Nutzungsrechte ausschließlich nach diesen Lizenzbedingungen. Der Vertriebspartner ist nicht berechtigt, von diesen Lizenzbedingungen abweichende Nutzungsrechte im Namen AceBITs einzuräumen. Jede von diesen Lizenzbedingungen abweichende Nutzung bedarf der ausdrücklichen, vorherigen, schriftlichen Autorisierung durch AceBIT.
1. Erwerb von Nutzungsrechten
(1) AceBIT räumt Ihnen die in diesen Lizenzbedingungen beschriebenen Nutzungsrechte ein, wenn die für Sie bestimmte Lizenz von AceBIT bereitgestellt oder Ihnen zugeordnet wurde und Sie diese Lizenzbedingungen gemäß Absatz 2 wirksam angenommen haben. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie die Software unmittelbar bei AceBIT oder bei einer von AceBIT zum Vertrieb berechtigten Stelle erwerben. Gesetzliche Nutzungsbefugnisse und die Rechtsfolgen der Erschöpfung des Verbreitungsrechts bleiben unberührt.
(2) Diese Lizenzbedingungen werden Ihnen vor Abschluss des auf die Software gerichteten Erwerbsvorgangs, spätestens jedoch vor Abschluss des gesonderten Nutzungsrechtsvertrags mit AceBIT, in speicherbarer Form zur Verfügung gestellt. Sie nehmen die Lizenzbedingungen durch die im Bestell- oder Aktivierungsprozess vorgesehene ausdrückliche Erklärung an. Handeln Sie für eine juristische Person oder sonstige rechtsfähige Organisation, ist die Annahme in deren Namen durch eine hierzu befugte Person zu erklären. Lehnen Sie die Lizenzbedingungen ab, dürfen Sie die Software nicht auf vertraglicher Grundlage aktivieren oder nutzen. Ihre Rechte gegenüber der verkaufenden Stelle, insbesondere auf Rückabwicklung oder Erstattung, richten sich nach dem mit dieser geschlossenen Erwerbsvertrag und dem zwingenden Recht.
(3) Erwerben Sie die Software bei einem von AceBIT autorisierten Vertriebspartner für eigene Zwecke, bleibt dieser Ihr Vertragspartner für den Erwerb, den Preis, die Bereitstellung der Software und die Ansprüche aus dem Erwerbsvertrag. Der hiervon getrennte Vertrag über die Einräumung der in diesen Lizenzbedingungen beschriebenen Nutzungsrechte kommt zwischen Ihnen und AceBIT mit Ihrer wirksamen Annahme nach Absatz 2 zustande. Ansprüche wegen einer Verletzung von Pflichten AceBITs aus diesem Nutzungsrechtsvertrag sowie zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
(4) Erfolgt die Bestellung über einen autorisierten Vertriebspartner für einen bestimmten Endkunden, ist die in der Bestellung oder im Aktivierungsprozess bezeichnete natürliche Person, juristische Person oder sonstige rechtsfähige Organisation der vorgesehene Lizenznehmer. Lizenznehmer wird sie erst mit wirksamer Annahme dieser Lizenzbedingungen und Zuordnung der Lizenz. Die Bezeichnung in Auslieferungsunterlagen oder einem Lizenzzertifikat dokumentiert lediglich die bei AceBIT gespeicherte Zuordnung; sie ersetzt die Annahme nicht und begründet für sich allein keine Nutzungsrechte. Ansprüche auf Berichtigung einer fehlerhaften Zuordnung bleiben unberührt.
2. Autorisierung und Aktivierung
(1) Zum Schutz der Software vor nicht autorisierter Nutzung ist die Software mit einem Lizenzschlüssel versehen, welcher zur Freischaltung verwendet werden muss. Bis zur Freischaltung ist nur eine eingeschränkte Nutzung möglich.
(2) Kaufen Sie die Software direkt bei AceBIT, erhalten Sie nach Vertragsschluss auch die zur Freischaltung der von Ihnen erworbenen Nutzungsrechte erforderlichen Lizenzschlüssel per E-Mail.
(3) Die von Ihnen im Rahmen des Bestellvorgangs an AceBIT übersandten Kontaktdaten werden von AceBIT ausschließlich für die Lizenzschlüssel-Verwaltung erhoben und verwendet. Weitere Einzelheiten zum Umgang von AceBIT mit Ihren Kontaktdaten finden Sie in der Datenschutzerklärung von AceBIT.
(4) Bei einem Erwerb über einen autorisierten Vertriebspartner kann AceBIT Lizenzschlüssel und Auslieferungsunterlagen zur Weiterleitung an Sie an den Vertriebspartner übermitteln. Auslieferungsunterlagen sind die von AceBIT zu einer konkreten Lizenz ausgestellten Nachweisunterlagen; sie haben ausschließlich dokumentierende Wirkung. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, die AceBIT von Vertriebspartnern zur Zuordnung und Verwaltung von Lizenzen erhält, finden Sie in den Datenschutzhinweisen „Lizenzierung über Vertriebspartner“.
3. Nutzungsbefugnisse
(1) Mit wirksamer Einräumung des Rechts auf Nutzung der Software erhalten Sie das nicht ausschließliche Recht, die von Ihnen erworbene Software im Objektcode nebst der dazu von AceBIT herausgegebenen Benutzerdokumentation dauerhaft für eigene Zwecke zu nutzen. Ist Lizenznehmer eine juristische Person oder sonstige rechtsfähige Organisation, gilt die Nutzung durch deren Beschäftigte für interne Arbeitszwecke im Rahmen des nachfolgenden Absatzes 4 als Nutzung für eigene Zwecke.
(2) Das Recht zur Nutzung ist auf die gekaufte Anzahl Clients und im Falle des zusätzlichen Kaufs einer Enterprise Server-Lizenz auf die gekaufte Anzahl Benutzerkonten beschränkt. Die Hinzufügung weiterer Clients und Benutzerkonten erfordert den vorherigen Kauf weiterer Lizenzen für die gewünschte Anzahl Clients bzw. Benutzerkonten bei einer zum Verkauf solcher Lizenzen berechtigten Stelle.
(3) Das Recht auf Nutzung schließt das Recht ein, die Software auf der vereinbarten Anzahl Clients und im Falle des Kaufs einer Enterprise Server-Lizenz auf die vereinbarte Anzahl Server zu installieren und dort zum Zwecke der Ausübung der vereinbarten Nutzung zu laden, anzuzeigen und ablaufen zu lassen. Darüber hinaus sind Sie berechtigt, die zur Absicherung des ordnungsgemäßen Betriebs der Software erforderlichen Sicherungskopien der Software zu fertigen und für die erforderliche Dauer aufzubewahren. Sicherungskopien dienen ausschließlich der Wiederherstellung verlorener Daten und/oder Programmteile und dürfen ansonsten nicht genutzt werden. Bei der Erstellung von Sicherungskopien sind die auf und in der Software enthaltenen Schutzrechtsvermerke und sonstigen Herstellerangaben, wie z. B. Copyrightvermerke, Programmidentifikationsnummern oder Seriennummern, in unveränderter Form zu übernehmen. Werden die Sicherungskopien auf Datenträgern erstellt und aufbewahrt, so ist jede Sicherungskopie zusätzlich als Sicherungskopie zu kennzeichnen.
(4) Das Recht zur Nutzung der Software umfasst nicht das Recht, die Software zu vermieten, zu verleihen oder drahtgebunden oder drahtlos Dritten zugänglich zu machen oder öffentlich wiederzugeben. Hiervon unberührt bleibt das Recht einer juristischen Person oder sonstigen rechtsfähigen Organisation, der die Software wirksam zugeordnet wurde, die gekaufte Anzahl Clients und im Falle des Kaufs einer Enterprise Server-Lizenz die gekaufte Anzahl Benutzerkonten ihren Beschäftigten für deren interne Arbeitszwecke zu überlassen und zugänglich zu machen.
(5) Sie sind nicht berechtigt, die Software zu bearbeiten oder in sonstiger Weise zu verändern. Hiervon unberührt bleibt Ihr Recht auf Fehlerberichtigung gemäß § 69d Abs. 1 Urheberrechtsgesetz. Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass solche Fehlerberichtigungsmaßnahmen zu Störungen in der Software führen können, wenn diese nicht fachmännisch ausgeübt werden.
(6) Sie sind nicht berechtigt, den Objektcode der Software zu dekompilieren oder durch andere technische Maßnahmen in Quellcode zu übersetzen. Hiervon unberührt bleibt das Recht zur Dekompilierung des Objektcodes der Software nach § 69e Urheberrechtsgesetz, wenn dies für Sie unerlässlich ist, um die notwendigen Schnittstelleninformationen der Software zu erhalten, die erforderlich sind, um die Software mit einer anderen, unabhängig geschaffenen Software zu verbinden, und die benötigten Schnittstelleninformationen nicht ohne Weiteres (z. B. über die Benutzerdokumentation, auf Anfrage bei AceBIT per E-Mail oder über die Webseite www.password-depot.de) für Sie zugänglich sind.
(7) Soweit Sie eine Programmkopie und die zugehörigen Nutzungsbefugnisse weiterveräußern, müssen die gesetzlichen Voraussetzungen der Erschöpfung erfüllt sein. Insbesondere müssen Sie sämtliche bei Ihnen verbleibenden Programmkopien im Zeitpunkt der Weiterveräußerung unbrauchbar machen; eine unzulässige Aufspaltung einheitlich erworbener Mehrnutzerrechte ist ausgeschlossen. AceBIT kann zur technischen Neuzuordnung geeignete und erforderliche Nachweise verlangen. Die gesetzlichen Rechtsfolgen der Erschöpfung und die Nutzungsbefugnisse des rechtmäßigen Erwerbers, insbesondere nach § 69c Nr. 3 Satz 2 und § 69d Abs. 1 UrhG, bleiben unberührt. Soweit der Nacherwerber zusätzliche vertragliche Rechte oder Leistungen von AceBIT in Anspruch nehmen will, gelten hierfür die bei Abschluss des entsprechenden Vertrags wirksam einbezogenen Lizenzbedingungen.
4. Rechtsvorbehalt
Mit der wirksamen Einräumung der Nutzungsrechte erhalten Sie nur die in diesen Lizenzbedingungen beschriebenen Nutzungsbefugnisse an der Software. Im Übrigen bleiben alle Rechte an der Software ausschließlich AceBIT und seinen etwaigen Lizenzgebern vorbehalten. Gesetzliche Nutzungsbefugnisse und die Rechtsfolgen der Erschöpfung bleiben unberührt.
5. Sach- und Rechtsmängel
(1) Ansprüche aus dem Erwerbsvertrag wegen Sach- oder Rechtsmängeln richten Sie gegen die Stelle, bei der Sie die Software erworben haben. Haben Sie die Software unmittelbar bei AceBIT erworben, richten sich diese Ansprüche gegen AceBIT. Unberührt bleiben Ansprüche gegen AceBIT wegen der Verletzung von Pflichten aus einem gesonderten Nutzungsrechtsvertrag, aus einer von AceBIT abgegebenen Garantie, aus Delikt, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aufgrund sonstigen zwingenden Rechts.
(2) Die Haftung von AceBIT für Sach- oder Rechtsmängel ist generell ausgeschlossen, wenn ein Mangel darauf beruht, dass Sie die Software abweichend von den Beschreibungen in der zur Software gehörigen Benutzerdokumentation installiert oder verwendet haben. Ferner haftet AceBIT nicht für Mängel, die durch Fehler der Hard- oder Softwareumgebung entstehen, in der die Software eingesetzt wird.
(3) Die Software ist für die Verwendung innerhalb des Gebiets der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum bestimmt. AceBIT haftet nicht für Rechtsmängel, die darauf beruhen, dass die Software außerhalb dieses Gebiets eingesetzt wird.
(4) Soweit AceBIT Ihnen gegenüber für Sachmängel haftet, sind Sie verpflichtet, etwaige Sachmängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung in einer für AceBIT reproduzierbaren Form zu melden.
(5) Nutzen Sie die Software in Ausübung Ihrer gewerblichen Tätigkeit, so sind etwaige Mängelansprüche gegen AceBIT ausgeschlossen, wenn Sie die Software und die Benutzerdokumentation nach Erhalt nicht unverzüglich auf etwaige offensichtliche Mängel untersuchen und der von Ihnen geltend gemachte Mangel bei einer solchen Untersuchung erkennbar gewesen wäre. Dasselbe gilt, wenn sich ein solcher Mangel später zeigt und Sie es unterlassen, den betreffenden Mangel unverzüglich nach seiner Entdeckung an AceBIT zu melden.
(6) Soweit AceBIT Ihnen gegenüber zur Nacherfüllung verpflichtet ist, kann AceBIT einen Sach- oder Rechtsmangel auch dadurch beseitigen, dass AceBIT Ihnen telefonische Anweisungen dazu erteilt, wie Sie einen über unsere Webseite www.password-depot.de zum Zwecke der Mängelbeseitigung bereitgestellten Patch oder ein über diese Webseite zur Mängelbeseitigung bereitgestelltes Update (neue Version, bei der sich nur die Nebenversions- oder Revisionsnummer ändert, z. B. von Version 10.1.0 auf 10.2.0 oder von 10.1.1 auf 10.1.2) oder Upgrade (neue Version, bei der sich die Hauptversionsnummer ändert, z. B. von 9.1.0 auf 10.0.0) herunterladen und installieren können, vorausgesetzt, der betreffende Mangel wird durch diese Maßnahme beseitigt. Unterlassen Sie die Installation des Patches, Updates oder Upgrades, obwohl dadurch der Mangel beseitigt würde, wird AceBIT von seiner Pflicht zur Nacherfüllung frei.
(7) Erfordert die Analyse oder Beseitigung eines Mangels, zu dessen Beseitigung AceBIT Ihnen gegenüber verpflichtet ist, dass AceBIT Zugriff oder Zugang zu den Computern bekommt, auf denen die mangelhafte Software installiert ist, so werden Sie AceBIT einen solchen Zugriff oder Zugang gewähren und alle auf Ihrer Seite notwendigen Maßnahmen ergreifen.
(8) Soweit Sie die Software in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeiten erworben haben, verjähren etwaige Sach- oder Rechtsmängelansprüche, die Sie gemäß vorstehendem Absatz 1 gegen AceBIT haben, innerhalb eines Jahres nach Lieferung der Software. Dies gilt jedoch nicht, wenn Ihre Ansprüche darauf beruhen, dass AceBIT eine Ihnen gegenüber abgegebene Garantie im Sinne des § 443 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) verletzt hat, wenn AceBIT Ihnen gegenüber einen Mangel arglistig verschweigt oder wenn AceBIT den durch den Mangel verursachten Schaden auf Grund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung verursacht hat. Darüber hinaus gilt die Beschränkung der Verjährungsfrist auf ein Jahr auch nicht für solche Ansprüche, für die AceBIT Ihnen gegenüber nach dem Produkthaftungsgesetz haftet. Bei Downloadlieferung gilt die Software als geliefert, wenn AceBIT Ihnen den Downloadlink und den zur Aktivierung der Software erforderlichen Lizenzschlüssel übermittelt hat. Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben zur Software auf unserer Webseite www.password-depot.de oder in sonstigen öffentlichen Äußerungen von AceBIT, insbesondere in Werbematerialien, begründen keine Beschaffenheitsvereinbarungen. Es gelten ausschließlich die Beschreibungen und Angaben in der zur Software gehörigen Benutzerdokumentation und die hierzu zwischen Ihnen und AceBIT ergänzend getroffenen, schriftlichen Absprachen als vereinbarte Beschaffenheit. Eine Garantiezusage im Sinne von § 443 BGB ist hierin jedoch nicht enthalten.
6. Haftung
(1) Soweit AceBIT Ihnen gegenüber auf Schadensersatz oder auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist diese Haftung von AceBIT nur unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Schäden, die aus der Verletzung einer von AceBIT Ihnen gegenüber abgegebenen Garantie im Sinne des § 443 BGB entstehen.
(2) Soweit AceBIT Ihnen gegenüber für leichte Fahrlässigkeit haftet, besteht eine Haftung von AceBIT abgesehen von den im vorstehenden Absatz 1 aufgezählten Fällen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des zwischen Ihnen und AceBIT bestehenden Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen.
(3) AceBIT schuldet bei der Erstellung der Software und im Falle der Durchführung eines zwischen Ihnen und AceBIT direkt geschlossenen Kaufvertrages über die Software die branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung eines Verschuldens von AceBIT ist zu berücksichtigen, dass Software nicht für alle in der Praxis vorkommenden Anwendungssituationen fehlerfrei entwickelt werden kann.
(4) Soweit AceBIT hiernach für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist diese Haftung außer in den in Absatz 1 aufgelisteten Fällen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung bei Abschluss des Vertrags, aus dessen Verletzung der Anspruch hergeleitet wird, typischerweise gerechnet werden musste.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen zugunsten von AceBIT gelten auch zugunsten der Organe und Erfüllungsgehilfen von AceBIT im Falle einer eigenen, persönlichen Haftung gegenüber Ihnen.
7. Exportkontrolle
(1) Soweit Sie die Software berechtigterweise an Dritte weitergeben, müssen Sie die jeweils maßgeblichen Vorschriften des nationalen und internationalen Exportkontrollrechts, insbesondere die Exportkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika beachten.
(2) Sofern zur Durchführung von Exportkontrollprüfungen durch Behörden oder durch AceBIT erforderlich, werden Sie nach entsprechender Aufforderung alle Informationen über den Endempfänger, den Endverbleib und den Verwendungszweck der Software unverzüglich zur Verfügung stellen.
(3) Wir stellen Ihnen auf Anfrage die Zolltarifnummern sowie alle sonstigen, für das Exportkontrollverfahren erforderlichen Herstellerinformationen zur Software zur Verfügung.
8. Updates und Upgrades
Die Bereitstellung von Updates oder Upgrades, die nicht der Behebung identifizierter Sicherheitsprobleme oder Schwachstellen der Software oder ihrer Komponenten dienen (nachfolgend „Funktionsupdates“), ist nicht Bestandteil eines Softwarekaufs, sondern setzt den Abschluss eines gesondert zu vereinbarenden Softwarepflegevertrages voraus.
Hiervon unberührt bleibt die Bereitstellung von Sicherheitsupdates. Sicherheitsupdates im Sinne dieser Lizenzbedingungen sind Patches, Updates, Upgrades oder sonstige Änderungen der Software, die der Behebung, Minderung oder Umgehung identifizierter Sicherheitsprobleme oder Schwachstellen der Software oder ihrer Komponenten dienen. AceBIT stellt Sicherheitsupdates während des jeweils für die betreffende Produktversion geltenden Unterstützungs- bzw. Supportzeitraums, mindestens jedoch für den nach zwingendem Recht maßgeblichen Zeitraum, ohne gesondertes Entgelt und ohne Verpflichtung zum Abschluss eines gesonderten Softwarepflegevertrages bereit.
AceBIT wird verfügbare Sicherheitsupdates unverzüglich bereitstellen. Soweit technisch möglich, werden Sicherheitsupdates getrennt von Funktionsupdates bereitgestellt. Soweit ein Sicherheitsupdate aus technischen Gründen nur zusammen mit sonstigen Änderungen oder nur in einer nachfolgenden Fassung der Software bereitgestellt werden kann, wird dem Nutzer der zur Behebung des betreffenden Sicherheitsproblems erforderliche Zugriff auf diese Fassung der Software ohne gesondertes Entgelt ermöglicht, sofern und soweit dem Nutzer hierdurch keine zusätzlichen Kosten für die Anpassung seiner Hardware- oder Softwareumgebung entstehen.
Jedes Sicherheitsupdate, das AceBIT während des Supportzeitraums bereitgestellt hat, bleibt ab seiner Bereitstellung mindestens zehn Jahre oder für die verbleibende Dauer des Supportzeitraums, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist, verfügbar. Sicherheitsupdates werden von Hinweisen begleitet, die die für die Installation und Bewertung des Sicherheitsupdates relevanten Informationen sowie etwaige erforderliche Maßnahmen des Nutzers enthalten.
Das Recht von AceBIT nach vorstehender Ziffer 5 Abs. 6, Ihnen im Rahmen der Nacherfüllung ein Patch, Update oder Upgrade zum Zwecke der Mängelbeseitigung zum Download zur Verfügung zu stellen, bleibt hiervon unberührt. Hiervon unberührt bleiben ferner sonstige Softwarepflege-, Support-, Beratungs- oder Schulungsleistungen. Sofern Sie mit AceBIT einen Softwarepflegevertrag gesondert abschließen, gelten hierfür unsere jeweils gültigen Bedingungen auf unserer Webseite.
9. Testlizenz
(1) Soweit AceBIT Ihnen eine Testlizenz für die kostenlose Nutzung der Software gewährt, erfolgt die Bereitstellung und Überlassung der Software ausschließlich zu dem Zweck, zu evaluieren, ob die Software für Ihre Anforderungen an die Nutzung einer solchen Software geeignet ist. Zu diesem Testzweck gewährt Ihnen eine Testlizenz ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, auf die von AceBIT angebotene Testdauer befristetes Nutzungsrecht, die Software auf Ihrem Computer zu installieren und ablaufen zu lassen.
(2) Der Funktions- und Nutzungsumfang der Software, die Sie auf Grund einer Testlizenz nutzen, ist eingeschränkt. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den Angaben auf unserer Webseite www.password-depot.de von AceBIT.
(3) Die Überlassung der Software, die Sie auf Grund einer Testlizenz nutzen dürfen, erfolgt in dem dann aktuellen Zustand der Software. AceBIT übernimmt keine Haftung dafür, dass die Software Ihren Anforderungen genügt oder fehlerfrei ist, es sei denn, AceBIT hat einen solchen Fehler vorsätzlich, grob fahrlässig oder arglistig verschwiegen.
(4) Nach Ablauf der Testdauer sind Sie verpflichtet, die Software entweder zur dauerhaften Nutzung zu kaufen oder deren Nutzung einzustellen und die Software auf dem Computer, auf dem Sie die Software getestet haben, so zu löschen, dass eine Wiederherstellung unmöglich ist. Diese Löschungspflicht umfasst auch sämtliche Kopien, die Sie von der Software möglicherweise erstellt haben.
10. Nutzung der Freeware-Version
(1) Soweit AceBIT eine Freeware-Version seiner Software zum Download anbietet, erhalten Sie ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht, die Software in dem vereinbarten Umfang zu nutzen.
(2) Der Funktionsumfang der Software ist eingeschränkt. Die Überlassung der Software erfolgt ohne Haftung von AceBIT für mögliche Fehler, es sei denn, AceBIT hat einen solchen Fehler vorsätzlich, grob fahrlässig oder arglistig verschwiegen.
11. Sonstiges
(1) Von diesen Lizenzbedingungen abweichende Einkaufsbedingungen von Ihnen finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn Sie direkt bei AceBIT bestellen und AceBIT den in Ihrer Bestellung referenzierten Einkaufsbedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.
(2) Sollten einzelne Regelungen in diesen Lizenzbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch im Zweifel unberührt.
(3) Die Abtretung von Forderungen, die Sie gegenüber AceBIT auf Grund eines zwischen Ihnen und AceBIT direkt geschlossenen Softwarekaufvertrages haben und die nicht Geldforderungen sind, kann nur mit vorheriger, schriftlicher Zustimmung von AceBIT an Dritte abgetreten werden. Die erforderliche Zustimmung darf von AceBIT nicht unbillig verweigert werden.
(4) Sie dürfen Forderungen, die AceBIT Ihnen gegenüber hat, nur mit eigenen, unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen, die Sie gegenüber AceBIT haben, aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie gegenüber AceBIT nur in Bezug auf Forderungen Ihrerseits geltend machen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
(5) Änderungen und Ergänzungen eines bestehenden Nutzungsrechtsvertrags bedürfen der Textform gemäß § 126b BGB und der Zustimmung beider Vertragsparteien. Die bloße Veröffentlichung einer geänderten Fassung dieser Lizenzbedingungen ändert einen bestehenden Vertrag nicht. Die Aufhebung dieses Textformerfordernisses bedarf ebenfalls der Textform.
(6) Diese Lizenzbedingungen sowie die im Zusammenhang mit diesen Lizenzbedingungen stehenden Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und AceBIT unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Vorschriften des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.
(7) Bei allen Streitigkeiten, die sich zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit den vorliegenden Lizenzbedingungen ergeben sollten, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von AceBIT, wenn Sie Kaufmann im Sinne von § 1 HGB (Handelsgesetzbuch), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Erwerben Sie die Software hingegen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung für private Zwecke, die überwiegend weder einer gewerblichen noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, dann gilt der jeweils maßgebliche gesetzliche Gerichtsstand, es sei denn, Sie haben Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort nach dem Erwerb der Software von Deutschland ins Ausland verlegt oder Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort ist zum Zeitpunkt der Klagerhebung durch AceBIT unbekannt.
Falls Sie Fragen zu diesen Lizenzbedingungen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Sie finden unsere jeweils aktuellen Kontaktdaten auf unserer Webseite oder senden Sie uns einfach eine E-Mail an folgende Adresse: info@password-depot.de